1. Was ist ein Feuerstättenbescheid?
- Der Feuerstättenbescheid ist ein Dokument, dass jedem Eigentümer von Grundstücken mit überprüfungsplichtigen Feuerungsanlagen zugestellt wird.
- Im Feuerstättenbeschied werden alle überprüfungspflichtigen Feuerungsanlagen eines Grundstücks aufgelistet. (Feuerstätten, Schornsteine, Abgasleitungen, Verbindungsstücke ...)
- Der Feuerstättenbescheid führt alle Schornsteinfegerarbeiten auf, die an Ihren Feuerungsanlagen durchzuführen sind.
- Der Feuerstättenbescheid legt die Intervalle und Durchführungstermine für diese Arbeiten fest.
- Der Feuerstättenbescheid benennt die Rechtsgrundlagen der einzelnen Arbeiten.
- Kurzum: in Ihrem Feuerstättenbescheid steht, was bis wann an Ihrer Feuerungsanlage erledigt werden muss.
- Mit dem Feuerstättenbescheid wird die Möglichkeit geschaffen, die Durchführung der Kehr,- Mess- oder Überprüfungsarbeiten an einen zugelassenen Schornsteinfeger Ihre Wahl zu übertragen. Ausgenommen sind Genehmigungen und Abnahmen von Feuerstätten, die Feuerstättenschau und Tätigkeiten auf Anordnung der Behörden.
2. Wann bekommen Sie den Feuerstättenbescheid?
- Der Feuerstättenbescheid sollte bis zum 31.12.2012 jedem Hauseigentümer vorliegen.
- Sollte ich bis zum 31.12.2012 keine Feuerstättenschau bei Ihnen durchführen, erstelle ich Ihren Feuerstättenbescheid auf Grundlage meiner Akten. Ich senden Ihnen den Bescheid per Post oder übergebe ihn persönlich.
- Der Feuerstättenbescheid wird zu jeder Feuerstättenschau neu ausgestellt.
- Der Feuerstättenbescheid wird bei Veränderungen (Neuinstallationen, Umrüstung, Außerbetriebnahme) von Feuerungsanlagen ausgestellt.
- Der Feuerstättenbescheid wird neu ausgestellt, wenn sich die Nutzung einer Feuerstätte erheblich ändert. Wenn Sie z.B. einen Kaminofen bisher nur selten benutzt haben, wurde der Schornstein einmal im Jahr gekehrt. Sollten Sie die Feuerstätte jetzt öfters und regelmäßig benutzen, muss die Schornsteinreinigung auf zwei- bis dreimal im Jahr angepasst werden.
3. Was kostet der Bescheid?
- Die Gebühr des Feuerstättenbescheides beträgt in Sachsen 12,50 € (incl. 19% Mehrwertsteuer). In Grundstücken mit mehr als 3 Feuerstätten ist die Gebühr höher.
4. Was sollten Sie mit dem Feuerstättenbescheid machen?
- Sie sollten den Feuerstättenbescheid in jedem Fall aufbewahren. Er enthält wichtige Informationen über die vorgeschriebenen Arbeiten, die an Ihren Feuerungsanlagen durchgeführt werden müssen und soll damit sicherstellen, dass grundlegende Brandschutz- und Sicherheitsstandards eingehalten werden.
- Falls Sie künftig einen anderen zugelassenen Schornsteinfeger beauftragen, muss dieser die fach- und fristgerechte Durchführung auf einem gesonderten Formblatt nachweisen. Dieses Formblatt müssen Sie (innerhalb von 14 Tagen nach dem letzten Tag der festgesetzten Frist im Feuerstättenbescheid) an Ihren bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger übergeben.
5. Was passiert, wenn Sie Termine versäumen?
- Sollten Sie bestimmte Aufgaben an einen anderen Schornsteinfeger übertragen, übernehmen Sie als Eigentümer die Verantwortung. Bereits aus haftungs- und versicherungsrechtlichen Gründen ist es daher wichtig, dass alle Arbeiten fach- und fristgerecht ausgeführt werden.
- In den meisten Fällen übernimmt der zuständige bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger für Sie die komplette Betreuung: Er koordiniert die Termine sowie alle anfallenden Arbeiten und dokumentiert die Ergebnisse.
- Wenn die im Feuerstättenbescheid festgelegten Arbeiten nicht oder zu spät durchgeführt bzw. nachgewiesen werden, ist der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger dazu verpflichtet, den Vorfall der zuständigen Behörde zu melden. Diese stellt dann einen kostenpflichtigen Zweitbescheid aus. Sollte dieser ebenfalls nicht umgesetzt werden, kommt es zu einer Ersatzvornahme - das heißt, dass die Behörde die Schornsteinfegerarbeiten im Vollstreckungsverfahren durchführen lässt.
6. Tipps zum Feuerstättenbescheid
- Sollten Sie Fehler in Ihrem Bescheid finden oder mit Vorgaben des Bescheides nicht einverstanden sein, können Sie gegen diesen Bescheid in Widerspruch gehen. Ich empfehle Ihnen, dass Sie mich vorher anrufen, so haben wir vielleicht die Möglichkeit, Ihr Anliegen schnell und unbürokratisch zu klären.
- Achten Sie im eigenen Interesse auf die fachliche Qualifizierung des von Ihnen beauftragten Schornsteinfegerbetriebes und auf die fristgerechte Durchführung der Arbeiten. Senden Sie den Nachweis und die Ergebnisse zur Durchführung dieser Arbeiten (Formblätter) termingerecht an mich.